998 Ergebnisse für: sondervermögen
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§ 5 BWpVerwG Aufgabenübertragung und Beleihung Bundeswertpapierverwaltungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWpVerwG&a=5
(1) Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen sowie der Verwaltung der Schulden des Bundes und seiner Sondervermögen wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, geeignete
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REGIERUNGonline - Energie- und Klimafonds
http://wayback.archive.org/web/20110819120229/http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/09/2010-09-28-energie-klimaf
Zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sollen Kernkraftwerksbetreiber ab 2011 in ein Sondervermögen einzahlen.
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BMWi - ERP-Sondervermögen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/erp-sondervermoegen.html
Gründungen, Innovationen, Beteiligungen: Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP)
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Finanzierung - GKV-Spitzenverband
https://web.archive.org/web/20150215021040/http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzip
Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds, der beim Bundesversicherungsamt als Sondervermögen des Bundes geführt wird.
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§ 257 KAGB Aussetzung der Rücknahme Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182689.htm
(1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die
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§ 99 GWB Öffentliche Auftraggeber Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=99
Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen, 2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse
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Finanzierung - GKV-Spitzenverband
https://web.archive.org/web/20150215021040/http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/finanzierung/finanzierung.jsp
Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds, der beim Bundesversicherungsamt als Sondervermögen des Bundes geführt wird.
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§ 63 InvG Wertpapierindex-Sondervermögen Investmentgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6331/a87901.htm
(1) Abweichend zu der in § 60 bestimmten Grenze darf die Kapitalanlagegesellschaft bis zu 20 Prozent des Wertes des Wertpapierindex-Sondervermögens in Wertpapieren eines Ausstellers (Schuldner) anlegen, wenn nach den Vertragsbedingungen die
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§ 92 KAGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__92.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 41 InvG Kosten und Kostentransparenz Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=41
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat in den Vertragsbedingungen anzugeben, nach welcher Methode, in welcher Höhe und auf Grund welcher Berechnung die Vergütungen und Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an sie, die Depotbank und