1,212 Ergebnisse für: gesetzliches
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Wir sind da. Bevor Sie uns brauchen. | Unfallkasse Sachsen
http://www.unfallkassesachsen.de/presse/unfall-beim-abi-streich-oder-am-letzten-schultag
Die Unfallkasse Sachsen versichert Unfallrisiken, die kein anderes gesetzliches oder privates Versicherungssystem in dieser Form versichert. Internetseite zeigt die Leistungen und ermöglicht die Interaktion mit dem Unfallversicherungsträger.
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§ 817 BGB Verstoà gegen Gesetz oder gute Sitten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/817.html
1 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoÃen...
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§ 135 BGB Gesetzliches VeräuÃerungsverbot - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/135.html
(1) 1 VerstöÃt die Verfügung über einen Gegenstand gegen ein gesetzliches VeräuÃerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt, so ist sie...
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§ 346 BGB Wirkungen des Rücktritts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=346
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen
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§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=4
(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. (2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes darf unbeschadet des § 8 Absatz 3 und 3a nicht zu Lasten der
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§ 817 BGB Verstoà gegen Gesetz oder gute Sitten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/817.html
1 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoÃen...
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§§ 135, 136 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=135,136
§§ 135, 136 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 7 EEG 2017 Gesetzliches Schuldverhältnis Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=7
(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. (2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichende vertragliche Regelungen 1. müssen klar und
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Rücktritt vom Vertrag / Kaufvertrag (gesetzliches Rücktrittsrecht)
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
Das gesetzliche oder vertragliche Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag und ähnlichen Verträgen wie Werkvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag usw. (deutsches Recht)
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Teil 1 EEG Allgemeine Vorschriften Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8423/b25978.htm
Teil 1 EEG Allgemeine Vorschriften Erneuerbare-Energien-Gesetz