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Schenkungsteuergesetz71 Ergebnisse für: schenkungsteuergesetzes
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WaBeG Wachstumsbeschleunigungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Wachstumsbeschleunigungsgesetz&f=1
WaBeG Wachstumsbeschleunigungsgesetz
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§ 15 ErbStG Steuerklassen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=15
(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden Steuerklasse I 1. der Ehegatte und der Lebenspartner, 2. die Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge
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§ 7 ErbStG Schenkungen unter Lebenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=7
(1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten 1. jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird; 2. was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge
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Artikel 6 PNG Änderung des Mutterschutzgesetzes Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+2246&a=6
Das Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318), das zuletzt durch Artikel 34 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 13 wird wie
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Artikel 6 PNG Änderung des Mutterschutzgesetzes Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+2246&a=6
Das Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318), das zuletzt durch Artikel 34 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 13 wird wie
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§ 2 ErbStG Persönliche Steuerpflicht Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ErbStG&a=2
(1) Die Steuerpflicht tritt ein 1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein
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StandOG - Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt
https://www.gesetze-im-internet.de/standog/BJNR156900993.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 3 KorrBekGG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Bek%C3%A4mpfung+von+Korruption+im+Gesundheitswesen&a=3
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist,
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§ 8 ErbStG Zweckzuwendungen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=8
Zweckzuwendungen sind Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks
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§ 3 GrEStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
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