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Verwaltungsverfahrensgesetzes578 Ergebnisse für: verwaltungsverfahrensgesetz
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VwVfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html
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VwVfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html
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VwVfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/index.html
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§ 32 VwVfG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=32
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb
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§ 76 VwVfG Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=76
(1) Soll vor Fertigstellung des Vorhabens der festgestellte Plan geändert werden, bedarf es eines neuen Planfeststellungsverfahrens. (2) Bei Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung kann die Planfeststellungsbehörde von einem neuen
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§ 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=53
(1) Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des
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§ 3a VwVfG Elektronische Kommunikation Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=3a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes
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§ 62 BVwVfG Ergänzende Anwendung von Vorschriften - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/62.html
1 Soweit sich aus den §§ 54 bis 61 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes. 2 Ergänzend gelten die Vorschriften des...
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RIS - Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 § 73 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40148234
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RIS - Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 § 64a - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12066818
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