Meintest du:
Zahlungsdiensten287 Ergebnisse für: zahlungsdienste
-
BaFin - Alle Ausgaben des BaFinJournals - BaFinJournal 4/2014
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2014/bj_1404.html?nn=2818606
Bezahlverfahren im Internet: Aufsichtsrechtliche Vorschriften für Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft Solvency II: Langfristige Kapitalanlagen in der Standardformel Algorithmushandel: BaFin-Rundschreiben stellt hohe Anforderungen an Systeme…
-
§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=10
(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen will, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer
-
§ 17 ZAG Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=17
(1) Institute, die die Zahlungsdienste gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 erbringen oder das E-Geld-Geschäft betreiben, haben die Geldbeträge, die sie von den Zahlungsdienstnutzern oder über einen anderen
-
Protest gegen Berlusconi-Gesetz - Italienische Wikipedia geht offline - Digital - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/digital/protest-gegen-berlusconi-gesetz-italienische-wikipedia-geht-offline-1.1155638
Ein neues Gesetz erbost Italiens digitale Aktivisten: Weil Internetseiten zur Löschung kritischer Inhalte gezwungen werden sollen, sehen Blogger und Diskussionsforen ihre Existenz bedroht. Die italienische Wikipedia zieht nun drastische Konsequenzen.
-
Monatsbericht des BMF Oktober 2017 - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Novelle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-Umsetzung-Zahlungsdienstrichtlinie.html
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie tritt im Wesentlichen zum 13. Januar 2018 in Kraft. Es fasst das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu und passt die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.
-
EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Bankenverband
http://bankenverband.de/themen/fachinformationen/recht/zahlungsverkehrsabkommen-des-deutschen-kreditgewerbes
Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt vom 13. November 2007 definiert das neue europäische Zahlungsverkehrsrecht und bildet die rechtliche Grundlage für den künftigen SEPA-Zahlungsverkehr. Sie wurde zum 1. November 2009 in das…
-
Monatsbericht des BMF Oktober 2017 - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Novelle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-Umsetzung-Zahlungsdienstrichtlinie.
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie tritt im Wesentlichen zum 13. Januar 2018 in Kraft. Es fasst das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu und passt die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.
-
§§ 675f, 675g BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675f,675g
§§ 675f, 675g BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
Monatsbericht des BMF Oktober 2017 - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Novelle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
https://web.archive.org/web/20180822190202/https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/10/Inhalte/Kapitel-3-Analy
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie tritt im Wesentlichen zum 13. Januar 2018 in Kraft. Es fasst das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu und passt die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.
-
Monatsbericht des BMF Oktober 2017 - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Novelle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
https://web.archive.org/web/20180822190202/https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-Umsetzung-Zahlungsdienstrichtlinie.html
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie tritt im Wesentlichen zum 13. Januar 2018 in Kraft. Es fasst das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu und passt die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.