133 Ergebnisse für: innerstaatlicher
-
"Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik" Online "Bericht über die Genfer Tagung des Völkerbunds..." (1.54.1:)
http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1011/bru/bru2p/kap1_1/kap2_54/para3_1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Guatemala | bpb
http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54783/guatemala
In Guatemala ist es nicht gelungen, die strukturellen Ursachen des Bürgerkriegs zu überwinden. Neben Armut und Exklusion sind Elitenversagen, Korruption, Straflosigkeit und die Ausbreitung des organisierten Verbrechens die größten Hindernisse für die
-
Solana: Europäische Sicherheitsdoktrin, 23.06.2003 (Friedensratschlag)
http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Europa/solana-papier.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Ruanda | bpb
http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54803/ruanda
24 Jahre nach Bürgerkrieg und Völkermord kann Ruanda Erfolge in der ökonomischen Entwicklung und juristischen Aufarbeitung verbuchen. Bei der politischen Demokratisierung gibt es allerdings Defizite, genauso wie bei der gerechten Verteilung der Früch
-
-
-
EuGH, Urteil vom 21. 10. 2003 – C-317/01
http://lexetius.com/2003,2137
Volltext von EuGH, Urteil vom 21. 10. 2003 – C-317/01
-
VG Saarlouis, 2 K 716/09: VG Saarlouis: irak, abschiebung, bewaffneter konflikt, ausländer, provinz, menschenrechte, flüchtlingseigenschaft, emrk, familie, lebensmittel
http://www.jusmeum.de/urteil/vg_saarlouis/31f00373bc5680c5b6ab48e637b13614ef208e63af2aa9a475c1b14fa037fdf3
Schlagworte zum Urteil 2 K 716/09: irak, abschiebung, bewaffneter konflikt, ausländer, provinz, menschenrechte, flüchtlingseigenschaft, emrk, familie, lebensmittel
-
Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge  die Neuregelungen im GVG - Burhoff online
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/StRR_2012_4.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
VG Bayreuth, Urteil vom 30.06.2011 - B 3 K 10.30050 - openJur
https://openjur.de/u/491904.html
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.