104 Ergebnisse für: darlehensvertrags
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Art. 247 EGBGB Informationspflichten bei... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/egbgb/247.html
§ 1 Vorvertragliche Informationen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (1) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensgeber...
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§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358
(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den
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jura-basic (Lexikon: verbundene Verträge) - Grundwissen
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=7&pp=3&art=6&lexi=&find=verbundene_Vertr%E4ge
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1204.html
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu...
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§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1204.html
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu...
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§ 1205 BGB Bestellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1205.html
(1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...
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§ 1205 BGB Bestellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1205.html
(1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...
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WohnImmoKredRLUG Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
http://www.buzer.de/gesetz/11957/index.htm
WohnImmoKredRLUG Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
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§ 1205 BGB Bestellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1205.html
(1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...
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BGH, Urteil vom 10. 3. 2009 – XI ZR 33/08
http://lexetius.com/2009,852
Volltext von BGH, Urteil vom 10. 3. 2009 – XI ZR 33/08