37 Ergebnisse für: einundfünfzigstes
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Deutsches Textarchiv – Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.
http://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/5.html
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (weggefallen) ; 2. Hochverrat (§§ 81...
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/5.html
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (weggefallen) ; 2. Hochverrat (§§ 81...
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=261
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäÃig erlangter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/261.html
(1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der...
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäÃig erlangter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/261.html
(1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der...
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Die Revenuen und ihre Quellen. - 51. Distributionsverhaeltnisse und Produktionsverhaeltnisse
http://www.mlwerke.de/me/me25/me25_884.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen StGB Strafgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6165/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Strafgesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100a
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat
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§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
(1) 1 Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen,...