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Strafrechtsänderungsgesetzes388 Ergebnisse für: strafrechtsänderungsgesetz
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§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a ) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei...
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§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/227.html
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a ) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei...
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Änderungen StGB Strafgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6165/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Strafgesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 202b StGB Abfangen von Daten - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen...
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§ 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/304.html
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder...
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§ 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=29
(1) (aufgehoben) (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den
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§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen) 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, 3. eines Landesverrats oder einer...
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Dr. Willi Fuhrmann, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?00424
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=315d
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht
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§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=226a
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.