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§ 36a SGB I Elektronische Kommunikation Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BI&a=36a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes
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§ 3a VwVfG Elektronische Kommunikation Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=3a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes
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§ 5 DMailG Postfach- und Versanddienst De-Mail-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DMailG&a=5
(1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche