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Ermächtigen3,654 Ergebnisse für: ermächtigt
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§ 6c GewO Informationspflichten für Dienstleistungserbringer Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=6c
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG Vorschriften über Informationen, insbesondere deren Inhalt, Umfang und Art zu erlassen, die ein
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§ 39 SGB I Ermessensleistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BI&a=39
(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des
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§ 66 EnergieStG Ermächtigungen Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=66
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. die nach § 1a Satz 1 Nummer 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu
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§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=73
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die
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§ 6 KrW-/AbfG Stoffliche und energetische Verwertung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=6
(1) Abfälle können a) stofflich verwertet werden oder b) zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach
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Artikel 111 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=111
(1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, a) um
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Jan Böhmermann: Das sind die Fakten der Staatsaffäre - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html
Aus Satire wird ein internationaler Skandal: Die Bundesregierung hat die deutschen Justizbehörden auf Antrag der Türkei ermächtigt, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann einzuleiten. Um was geht es? Und was hat Böhmermann genau gesagt? Der Überblick.
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§ 9 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=9
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs, zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt, zur Verhütung von der
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Zur Aktivlegitimation bei sicherungsübereignetem Fahrzeug
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/zur-aktivlegitimation-bei-sicherungsuebereignetem-fahrzeug-a-343628/
Der Unfallgeschädigte kann Ansprüche aus einem Verkehrsunfall in Bezug auf sein der Bank sicherungsübereignetes Fahrzeug nur dann im eigenen Namen geltend machen, wenn die Bank ihm die Ansprüche abtritt oder ihn zur Geltendmachung ermächtigt.
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§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=10
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Pflichten nach § 7 Absatz 2 bis 4, § 8 Absatz 1 und