153 Ergebnisse für: finanzmarktstabilisierung
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EAA - Startseite - Erste Abwicklungsanstalt
https://www.aa1.de/
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
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EAA - Startseite - Erste Abwicklungsanstalt
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Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
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EAA - Startseite - Erste Abwicklungsanstalt
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Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
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EAA - Startseite - Erste Abwicklungsanstalt
https://www.aa1.de/aktuelles/news/westimmo-verkauf-20052014/
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
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Erste Abwicklungsanstalt: Über uns - EAA
http://wayback.archive.org/web/20150220015739/https://www.aa1.de/ueber-uns/
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
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DasErste - Plusminus: Wer kontrolliert die SoFFin-Kontrolleure?
http://wayback.archive.org/web/20090611192226/http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/2441534?pageId=487890&module
Nur eine Handvoll Menschen entscheidet über die Milliarden, die der Steuerzahler für die Banken-Rettung aufbringen muss. Sie verwalten den 'Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung' - kurz SoFFin. Aber wer kontrolliert die SoFFin-Kontrolleure?
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§ 2 FMSASatzung Aufgaben und Organisation der FMSA; Trägerschaft und Unterstützung durch die
http://www.buzer.de/gesetz/9637/a170298.htm
(1) Der FMSA obliegen die ihr nach § 8a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes übertragenen Aufgaben, insbesondere 1. die auf Antrag der übertragenden Gesellschaft erfolgende Gestattung der Übertragung von Risikopositionen sowie
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Dr. Hannes Rehm
https://web.archive.org/web/20101005000935/http://www.soffin.de/de/soffin/leitungsausschuss/dr.rehm/
Lebenslauf von Dr. Hannes Rehm
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Artikel 1 FMSAKostVEV Verordnung über die Erstattung und Umlage von Kosten der Bundesanstalt für
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1932&a=1
(gesamter Text siehe FMSA-Kostenverordnung FMSAKostV)
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3. FMStG Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10442/index.htm
3. FMStG Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz