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Strafrechtsänderungsgesetzes388 Ergebnisse für: strafrechtsänderungsgesetz
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§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen) 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, 3. eines Landesverrats oder einer...
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Dr. Nikolaus Michalek, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?2783
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/538/53802.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 100c StPO Akustische Wohnraumüberwachung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/100c.html
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden,...
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47. StrÄndGBer Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Berichtigung+des+47.+Strafrechts%C3%A4nderungsgesetzes&f=1
47. StrÄndGBer Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
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§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/6.html
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (aufgehoben) 2. Kernenergie-,...
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§ 100c StPO Akustische Wohnraumüberwachung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stpo/100c.html
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden,...
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Dr. Dieter Böhmdorfer, Biografie
https://www.parlament.gv.at/cgi-bin/visitenkarte?08875
Webseite des Österreichischen Parlaments.
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§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/6.html
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (aufgehoben) 2. Kernenergie-,...
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§ 4 BKatV Regelfahrverbot Bußgeldkatalog-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bkatv&a=4
(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (§ 25 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in der