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Zahlungsdiensten287 Ergebnisse für: zahlungsdienste
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§ 675f BGB Zahlungsdienstevertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675f.html
(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger...
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§ 674 BGB Fiktion des Fortbestehens - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/674.html
Erlischt der Auftrag in anderer Weise als durch Widerruf, so gilt er zugunsten des Beauftragten gleichwohl als fortbestehend, bis der Beauftragte von dem...
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§ 8 ZAG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__8.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 665 BGB Abweichung von Weisungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/665.html
1 Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei...
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§ 666 BGB Auskunfts- und Rechenschaftspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/666.html
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen...
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§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/670.html
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber...
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§ 675o BGB Ablehnung von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675o.html
(1) 1 Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber...
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§ 667 BGB Herausgabepflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/667.html
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt,...
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag+2009&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. die Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
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§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber...