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§ 32a SGB XII Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=32a
(1) Die Bedarfe nach § 32 sind unabhängig von der Fälligkeit des Beitrags jeweils in dem Monat als Bedarf anzuerkennen, für den die Versicherung besteht. (2) Die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung, die nach
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§ 35 SGB XII Bedarfe für Unterkunft und Heizung Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+XII&a=35
(1) Bedarfe für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Bedarfe für die Unterkunft sind auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu
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§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=44
(1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 und
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Anlage SGB XII (zu § 28 ) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+XII&a=Anlage
gültig ab Regel- bedarfsstufe 1 Regel- bedarfsstufe 2 Regel- bedarfsstufe 3 Regel- bedarfsstufe 4 Regel- bedarfsstufe 5 Regel- bedarfsstufe 6 1. Januar 2011 364 328 291 287 251 215 1. Januar 2012 374 337 299 287 251 219 1. Januar 2013 382 345 306 289
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§ 61 SGB XII Leistungsberechtigte Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+XII&a=61
Personen, die pflegebedürftig im Sinne des § 61a sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege
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§ 60a SGB XII Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a203296.htm
Bis zum 31. Dezember 2019 gilt für Personen, die Leistungen nach diesem Kapitel erhalten, ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 Euro für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Absatz 3 Satz 2 als
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§ 66a SGB XII Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a203297.htm
Für Personen, die Leistungen nach diesem Kapitel erhalten, gilt ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 Euro für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Absatz 3 Satz 2 als angemessen, sofern dieser Betrag
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§ 32 SGB XII Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=32
(1) Angemessene Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung sind als Bedarf anzuerkennen, soweit sie das um Absetzbeträge nach § 82 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 bereinigte Einkommen übersteigen. (2) Bei Personen, die in der
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Roman Polanski: "Alle waren tot – ich hatte als Einziger überlebt" - WELT
https://www.welt.de/vermischtes/article109108394/Alle-waren-tot-ich-hatte-als-Einziger-ueberlebt.html
Er hasst Interviews, doch jetzt gibt der Regisseur zum ersten Mal seit drei Jahren wieder eins. Er spricht über die Schrecken und die Schönheit des Lebens, über Schuld, Verzweiflung – und die Frauen.
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Kapitel 1 des Buches: Das grüne Gesicht von Gustav Meyrink | Projekt Gutenberg
http://gutenberg.spiegel.de/meyrink/gruenges/gruenges.htm
Neugierig geworden, oder um der Menge nicht länger als Zielscheibe zu dienen, die ihn in holländisch bärenhafter Plumpheit umdrängte und ihr