575 Ergebnisse für: 2218
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Category:Hüttenstollen – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:H%C3%BCttenstollen?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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Straßenverkehrsordnung StVO, § 41 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_5.php
§ 41 StVO: Vorschriftzeichen (Seite 5)
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§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch
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§ 102 StPO Durchsuchung bei Beschuldigten Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=102
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm
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§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=19
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch
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ZDB-Katalog - Suchergebnisseite: iss="0262-4079"
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%220262-4079%22&key=cql
ZDB Zeitschriftendatenbank
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Hintertiefenbach | VG Herrstein
http://www.vg-herrstein.de/vg_herrstein/Ortsgemeinden/Hintertiefenbach/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 5 VerkDSpG Änderung des Strafgesetzbuches Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2218&a=5
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2177) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der
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Artikel 5 VerkDSpG Änderung des Strafgesetzbuches Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2218&a=5
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2177) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der
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§ 202d StGB Datenhehlerei - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/202d.html
(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen...