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Werkverträge207 Ergebnisse für: Werkverträgen
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Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit
http://www.werkvertrag-zeitarbeit.de/
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Merkblätter und Formulare für Unternehmen - Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516898
Downloads für Arbeitgeber
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So beutet die Fleischindustrie die Arbeiter aus - Politik Inland - Bild.de
http://www.bild.de/politik/inland/guenther-jauch/guenther-jauch-so-beutet-die-fleischindustrie-ihre-leute-aus-30959712.bild.html
Sie schuften zwölf Stunden und mehr am Tag, bekommen dafür zum Teil weniger als drei Euro Stundenlohn: Wanderarbeiter aus Osteuropa schuften zu illegalen Bedingungen bei deutschen Markenherstellern.
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Jobnomaden
http://www.lohn-info.de/jobnomaden.html
Jobnomaden sind Berufstätige, die von Job zu Job hüpfen. Job-Nomaden vertreiben Angestellte aus ihrer geschützten Welt.
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BGH - Ruhestand von Klaus Bliesener
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/bliesener.html
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§ 12a TVG Arbeitnehmerähnliche Personen Tarifvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TVG&a=12a
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend 1. für Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind (arbeitnehmerähnliche Personen), wenn sie auf Grund von Dienst- oder
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Profil - Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
https://www.linksfraktion.de/fraktion/abgeordnete/profil/doris-achelwilm/
Internetseite der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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28.9.2016, Unternehmen: SWR Reportage „Hungerlohn am Fließband“: BGH lässt Revision gegen Stuttgarter OLG-Urteil nicht zu | Kommunikation | Unternehmen | SWR.de
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/28-swr-reportage-hungerlohn-am-fliessband-bgh-laesst-revision-gegen-stuttgarter-olg-urteil-nicht-zu/-/id=10563098/did=18223622/nid=10563098/1ttjadr/index.html
Im Rechtsstreit zwischen der Daimler AG und dem SWR wegen der Undercover-Reportage "Hungerlohn am Fließband" hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.