5,451 Ergebnisse für: anwendungsbereich
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§ 1 VwZG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 23 GrEStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__23.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 ProdSG Anwendungsbereich Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/1.html
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. (2) Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb
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§ 1 InvStG Anwendungsbereich Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=1
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger. (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Als Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes gelten auch 1. Organismen für
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§ 1 KrGlasKennzG Anwendungsbereich Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=1
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind anzuwenden auf Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken; ausgenommen sind Würfel, Steinchen,
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§ 1 SpFV Anwendungsbereich Sportbootführerscheinverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Sportbootfuehrerschein_SpFV&a=1
Diese Verordnung gilt 1. auf dem Rhein für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet, 2. auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge,
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Unser Wasser bleibt bayerisch! - CSU
http://wayback.archive.org/web/20131616030100/http://www.csu.de/aktuell/meldungen/juni-2013/unser-wasser-bleibt-bayerisch/
Die EU-Kommission ruderte am Freitag volle Kraft zurück: Die Wasserversorgung wird aus dem Anwendungsbereich der umstrittenen Konzessionsrichtlinie herausgenommen. Damit ist sichergestellt, dass es keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung in Bayern…
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§ 45 BauGB Zweck und Anwendungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BauGB/45.html
1 Zur ErschlieÃung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage,...
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§ 1 HeimG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/heimg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 AO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__1.html
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