82 Ergebnisse für: beschv
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§ 3b BeschVerfV Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=3b
(1) Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und 1. zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben
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4. BeschVÄndV Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Vierte+Verordnung+zur+%C3%84nderung+der+Besch%C3%A4ftigungsverordnung&f=1
4. BeschVÄndV Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
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§ 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich Mindestlohngesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MiLoG&a=22
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie 1. ein
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§ 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich Mindestlohngesetz
http://www.buzer.de/gesetz/11256/a188685.htm
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie 1. ein
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BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - FAQ: Blaue Karte EU
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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VG Freiburg: Kein pauschales Beschäftigungsverbot für Personen aus sicheren HKL, die Asylgesuch vor dem 1.9.2015 gestellt haben - Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
http://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/vg-freiburg-kein-pauschales-beschaeftigungsverbot-fuer-personen-aus-sicheren-
Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern (HKL), die ihr Asylgesuch vor dem 1.9.2015 gestellt haben, unterliegen nicht dem pauschalen Beschäftigungsverbot des § 61 Abs. 2 …
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Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1224&a=5
(1) Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 26 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht
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VG Freiburg: Kein pauschales Beschäftigungsverbot für Personen aus sicheren HKL, die Asylgesuch vor dem 1.9.2015 gestellt haben - Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
http://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/vg-freiburg-kein-pauschales-beschaeftigungsverbot-fuer-personen-aus-sicheren-hkl-die-asylgesuch-vor-dem-192015-gestellt-haben.html
Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern (HKL), die ihr Asylgesuch vor dem 1.9.2015 gestellt haben, unterliegen nicht dem pauschalen Beschäftigungsverbot des § 61 Abs. 2 …
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Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung Verordnung zum
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1789&a=1
Die Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2015 (BGBl. I S. 1422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 26 wird wie folgt geändert a) Der