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Investmentgesetzes81 Ergebnisse für: investmentgesetz
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BGH, Urteil vom 20.07.2010 - VI ZR 200/09 - openJur
http://openjur.de/u/68882.html
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen ...
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Können auch Geschäftsbriefe einen urheberrechtlichen Schutz genießen?
http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-geschaeftsbrief.html
Das Landgericht München I hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch Geschäftsbriefe als Schriftwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) urheberrechtlich schutzfähig sein können.
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§ 67 WpHG Kunden; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=67
(1) Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringen oder anbahnen. (2) Professionelle Kunden
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Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2355&a=8
(1) Das Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), wird wie folgt geändert 1. In § 4
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§ 70 WpHG Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=70
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser
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Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2355&a=8
(1) Das Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), wird wie folgt geändert 1. In § 4
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München I, LG, Geschäftsbrief als Werk - JurPC-Web-Dok. 0103/2007
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070103.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=20
(1) Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von Investmentvermögen beschränken. Die
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§ 312d BGB Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312d
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
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§ 25k KWG Verstärkte Sorgfaltspflichten Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25k
(1) Abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes bestehen die Sorgfaltspflichten nach § 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Geldwäschegesetzes für Institute bei der Annahme von Bargeld ungeachtet