Meintest du:
Kheng105 Ergebnisse für: khentgg
-
§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=71
(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige
-
§ 108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=108
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen 1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, 2.
-
Gesetze in Deutschland - Buzer.de
http://www.buzer.de/
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
Gesetze in Deutschland - Buzer.de
http://www.buzer.de
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
Honorararztwesen in Deutschland: Zeit für pragmatische Lösungen
http://www.aerzteblatt.de/archiv/149841/Honorararztwesen-in-Deutschland-Zeit-fuer-pragmatische-Loesungen
Wegen rechtlicher Unsicherheiten verzichten viele Kliniken auf den Einsatz „klassischer“ Honorarärzte. Der Markt hat sich auf diese Entwicklung eingestellt. Eigentlich sollte 2013 ein gutes Jahr für die freiberuflich tätigen Honorarärzte...
-
Honorararztwesen in Deutschland: Zeit für pragmatische Lösungen
https://www.aerzteblatt.de/archiv/149841/Honorararztwesen-in-Deutschland-Zeit-fuer-pragmatische-Loesungen
Wegen rechtlicher Unsicherheiten verzichten viele Kliniken auf den Einsatz „klassischer“ Honorarärzte. Der Markt hat sich auf diese Entwicklung eingestellt. Eigentlich sollte 2013 ein gutes Jahr für die freiberuflich tätigen Honorarärzte...
-
Gesetze in Deutschland - Buzer.de
https://www.buzer.de/
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
Gesetze in Deutschland - Buzer.de
http://buzer.de
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
Gesetze in Deutschland - Buzer.de
https://buzer.de
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
§ 39 SGB V Krankenhausbehandlung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=39
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre oder stationsäquivalente Behandlung durch ein