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Zahlungsdiensten287 Ergebnisse für: zahlungsdienste
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Erlaubnispflichten gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) :: mzs-recht.de
http://www.mzs-recht.de/finanzdienstleister-und-initiatoren/bafin-beratung/erlaubnispflichten-gemaess-dem-zahlungsdienste-aufsichtsgesetz-zag.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675-676c
§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 675n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675n.html
(1) 1 Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2 Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag...
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ZDUG Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+aufsichtsrechtlichen+Vorschriften+der+Zahlungsdiensterichtlinie+(Zahlungs
ZDUG Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
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ZDUG Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+aufsichtsrechtlichen+Vorschriften+der+Zahlungsdiensterichtlinie+(Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz)&f=1
ZDUG Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
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§ 675n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675n.html
(1) 1 Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2 Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag...
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Erlaubnispflichten gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) :: mzs-recht.de
http://www.mzs-recht.de/finanzdienstleister-und-initiatoren/bafin-beratung/erlaubnispflichten-gemaess-dem-zahlungsdienste-aufsic
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 675s BGB Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675s.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des...
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§ 675z BGB Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675z.html
1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschlieÃend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters...
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BaFin - Publikationen & Daten - Fachartikel: Zweite Zahlungsdiensterichtlinie - Neue europäische …
https://web.archive.org/web/20170808231715/https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1603_zw
Mitte Januar ist die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft getreten. Sie regelt die Geschäftstätigkeit von Zahlungsdienstleistern in der EU und wird die Zahlungsdiensterichtlinie von 2007 ersetzen.