5,597 Ergebnisse für: Geltungsbereich

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=7

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=9

    (1) Die Deckungsvorsorge nach § 12 des Signaturgesetzes kann erbracht werden 1. durch die Haftpflichtversicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=kultgschg&a=1

    (1) Kunstwerke und anderes Kulturgut einschließlich Bibliotheksgut -, deren Abwanderung aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, werden in dem Land, in dem sie sich

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=1

    (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig,

  • Thumbnail
    http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003747.php

    Bearbeitung eines Antrages für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, einschließlich der zugehörigen Stellplätze, notwendigen Abstellplätze für Fahrräder, Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines…

  • Thumbnail
    https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeschG&a=3

    (1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=3

    (1) Wer Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder für

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=9

    Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PreisV+30/53&a=Anlage

    Inhaltsübersicht I. Allgemeines Nr. 1 Geltungsbereich Nr. 2 Einrichtung und Ausgestaltung des Rechnungswesens Nr. 3 Erklärung des Auftragnehmers II. Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten Nr. 4 Kosten und Selbstkostenpreise Nr. 5 Arten der



Ähnliche Suchbegriffe