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§ 9 GwG Gruppenweite Einhaltung von Pflichten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=9
(1) Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, haben eine Risikoanalyse für alle gruppenangehörigen Unternehmen, Zweigstellen und Zweigniederlassungen, die geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, durchzuführen. Auf
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VGO: 47. Entweichen. Sonstiger unerlaubter Aufenthalt außerhalb der Anstalt - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVGO-NN47
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§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=12
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
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§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=12
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
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§ 12 PTSG Übergangsvorschriften Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=12
(1) Die nach § 5 Absatz 2 Satz 4 der Postsicherstellungsverordnung vom 23. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1535), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 25 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, ausgestellten Bescheinigungen
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§ 381 HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__381.html
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§ 252 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__252.html
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Artikel 2 FPersVuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Verordnung zur Änderung der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+243&a=2
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Anlage XVIIIc Nummer 6.1 wird
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§ 164 StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__164.html
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