44 Ergebnisse für: anlageverordnung
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§§ 3, 4 AnlV Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=3,4
§§ 3, 4 AnlV Anlageverordnung
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§ 3 AnlV Mischung Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=3
(1) Direkte und indirekte Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 8 sowie Anlagen bei Schuldnern mit Sitz in Staaten außerhalb des EWR, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sich das Vorrecht des § 315 des
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Artikel 1 AnlVuPFKapAVÄndV Änderung der Anlageverordnung Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+188&a=1
Die Anlageverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3913), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 wird wie folgt geändert a) Absatz 1 wird
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Artikel 1 AnlVuPFKapAVÄndV Änderung der Anlageverordnung Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+188&a=1
Die Anlageverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3913), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 wird wie folgt geändert a) Absatz 1 wird
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§ 4 AnlV Streuung Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=4
(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 dürfen alle auf ein und denselben Schuldner entfallenden Anlagen 5 Prozent des Sicherungsvermögens nicht übersteigen. Auf diese Quote und auf die Quoten nach den Absätzen 2, 3 und 4 sind die Anlagen der
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§ 5 AnlV Kongruenz Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=5
Das Sicherungsvermögen ist nach Maßgabe der Kongruenzregeln in der Anlage zu dieser Verordnung in Vermögenswerten anzulegen, die auf dieselbe Währung lauten, in der die Versicherungen erfüllt werden müssen. Dabei gelten 1.
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§ 2 AnlV Anlageformen Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=2
(1) Das Sicherungsvermögen kann angelegt werden in 1. Forderungen, für die ein Grundpfandrecht an einem in einem Staat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht besteht, wenn
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Novelle der Anlageverordnung freut Verbände - Finanznachrichten auf Cash.Online
http://www.cash-online.de/versicherungen/2015/anlageverordnung/236431
Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf verabschiedet, der die Anlagevorschriften für Versicherer lockern soll. Die Branchenverbände GDV und BAI begrüßten den...