195 Ergebnisse für: auslagenersatz
-
Landesrecht Sachsen-Anhalt § 9 LWO | Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Auslagenersatz und Erfrischungsgeld | Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) vom 27. Mai 2015 | gültig ab: 06.06.2015
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlO+ST+%C2%A7+9&psml=bssahprod.psml&max=true
Recherche juristischer Informationen
-
§ 10 EuWO Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=10
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1
-
§ 10 BWO Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=10
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1
-
§ 10 BWO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 10 BWO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Stadt Emmerich | 00-0 Hauptsatzung
http://www.emmerich.de/C12574A6003E818A/HTML/A812C31250E3DF95C1257521004D04CF?opendocument
Auszug aus dem Ortsrecht: Die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
-
§§ 415 bis 432 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=415-432
§§ 415 bis 432 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
-
§ 8 NeuGlV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/neuglv/__8.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 56 NeuGlV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/neuglv/__56.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Fassung § 1 EhrBetätV a.F. bis 01.01.2013 (geändert durch Artikel 11 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556)
http://www.buzer.de/gesetz/5579/al37628-0.htm
Text § 1 EhrBetätV a.F. in der Fassung vom 01.01.2013 (geändert durch Artikel 11 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556)