201 Ergebnisse für: bundeshaushaltsordnung
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§§ 20, 46 BHO Bundeshaushaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BHO&a=20,46
§§ 20, 46 BHO Bundeshaushaltsordnung
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BHO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bho/
Keine Beschreibung vorhanden.
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BHO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bho
Keine Beschreibung vorhanden.
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VEBEG - Alle Ausschreibungen
https://archive.today/20121217224720/https://www.vebeg.de/web/de/verkauf/browse.htm?DO_SUCHE=1&SUCH_KAT=18&statflag=1&SHOW_AUS=1247490
Die Dienstleistungen der VEBEG umfassen alle mit der erlösbringenden Verwertung von gebrauchten Gütern verbundenen Aufgaben. Der Verkauf der Waren wird in Form einer Online-Auktion vorgenommen und richtet sich nach der Bundeshaushaltsordnung.
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§ 20 BHO Deckungsfähigkeit Bundeshaushaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BHO&a=20
(1) Deckungsfähig sind innerhalb desselben Kapitels 1. gegenseitig die Ausgaben für Vergütungen der Angestellten und Löhne der Arbeiter, 2. einseitig a) die Ausgaben für Bezüge der Beamten zugunsten der Ausgaben für
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§ 95 BHO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__95.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 23 BHO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__23.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
https://web.archive.org/web/20130517224820/http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_24092012_DokNr20110981762.htm
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§ 69a BHO Parlamentarische Kontrolle von Bundesbeteiligungen Bundeshaushaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bho&a=69a
(1) Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung. Die