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Bundesbahngesetz3,023 Ergebnisse für: bundeswahlgesetz
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BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+Abk%C3%BCrzung+von+Fristen+im+Bundeswahlgesetz+f%C3%BCr+die+Wahl+zum+16.+
BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
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Fassungen Anlage BWahlG Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/33/al292.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von Anlage BWahlG Bundeswahlgesetz
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BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+Abk%C3%BCrzung+von+Fristen+im+Bundeswahlgesetz+f%C3%BCr+die+Wahl+zum+16.+Deutschen+Bundestag&f=1
BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
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BVerfG erkennt Möchtegern-Parteien nicht an
https://www.lto.de/recht/kurioses/k/bverfg-2bvc117-beschwerden-nichtzulassung-partei-bundestagswahl-reichsbuerger-plattdeutsche/
Diskriminiert die Post die Plattdeutsche Bevölkerung? Stammt das Bundeswahlgesetz von einem richtigen Gesetzgeber? Skurriles von Möchtegern-Parteien
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BWahlG - Bundeswahlgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BWahlG - Bundeswahlgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 6 BWahlG Wahl nach Landeslisten Bundeswahlgesetz
https://dejure.org/gesetze/BWahlG/6.html
(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme
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§ 13 BWahlG Ausschluß vom Wahlrecht Bundeswahlgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWahlG&a=13
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
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§ 48 BWahlG Berufung von Listennachfolgern und Ersatzwahlen Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/33/a282.htm
(1) Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der
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§ 15 BWahlG Wählbarkeit Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=15&g=&kurz=BWahlG&ag=33
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer