519 Ergebnisse für: dienstbehörde
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Oberste Dienstbehörde, Koordinierungszentrale - ELKB
http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/wir-ueber-uns-landeskirchenamt.php
Das Landeskirchenamt ist nach der Kirchenverfassung dem Landeskirchenrat zugeordnet und dient als oberste Dienstbehörde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
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Oberste Dienstbehörde, Koordinierungszentrale - ELKB
http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/amtsblatt.php
Das Landeskirchenamt ist nach der Kirchenverfassung dem Landeskirchenrat zugeordnet und dient als oberste Dienstbehörde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
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Oberste Dienstbehörde, Koordinierungszentrale - ELKB
http://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/landeskirchenamt.php
Das Landeskirchenamt ist nach der Kirchenverfassung dem Landeskirchenrat zugeordnet und dient als oberste Dienstbehörde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
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Anmeldung zum Master of Public Management | Drupal
http://www.hfpv.hessen.de/irj/VFH_Internet?cid=8ef6a00a54637caba187e5d9eb4b270b
Zulassungsvoraussetzungen Nach § 4 der Studien- und Prüfungsordnung gibt es folgende Voraussetzungen für die Zulassung: Personen auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde unter Nachweis der Voraussetzungen des § 37 HLVO (Beamtin oder Beamter mit mind.…
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§ 69 BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPersVG&a=69
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine
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§ 11a BBG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__11a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 33 BDG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__33.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 71 BPersVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/__71.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 21 DRiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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RIS - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 46 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12102777
Keine Beschreibung vorhanden.