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BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R - openJur
http://openjur.de/u/169378.html
§ 7a SGB 4 ermächtigt nicht zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung.
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§ 65 VAG Deckungsrückstellung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=65
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Berechnung der Deckungsrückstellung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch Rechtsverordnung, 1. bei Versicherungsverträgen mit
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§ 8 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krw-_abfg&a=8
(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§
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§ 12c VAG Ermächtigungsgrundlage Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=12c
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung 1. die versicherungsmathematischen Methoden zur Berechnung der Prämien
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KBV - Fortbildung
http://www.kbv.de/html/fortbildung.php
Ärzte und Psychotherapeuten müssen - unabhängig davon, ob sie niedergelassen, ermächtigt oder angestellt sind - innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 250 Fortbildungspunkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.
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§ 3 GGBefG Ermächtigungen Gefahrgutbeförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GGBefG&a=3
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu erlassen,
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§ 714 BGB Vertretungsmacht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=714
Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.
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§ 1 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZVG&a=1
(1) Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch
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§ 113 GWB Verordnungsermächtigung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=113
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie zur Ausrichtung von Wettbewerben zu regeln. Diese Ermächtigung
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§ 81 ZPO Umfang der Prozessvollmacht Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=81
Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Rüge nach § 321a und die Zwangsvollstreckung