395 Ergebnisse für: fahrlã¤ssigkeit
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§ 521 BGB Haftung des Schenkers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/521.html
Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
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§ 276 BGB a.F. - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. 2 Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr...
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§ 529 BGB Ausschluss des Rückforderungsanspruchs - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/529.html
(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit...
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§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/229.html
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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juraschema.de · Vorsatz und Fahrlässigkeit - Prüfungsaufbau, Prüfungsreihenfolge, Schema, Definitionen
http://juraschema.de/index.php?thema=vsfl
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Vorsatz und Fahrlässigkeit Von Jan Knupper.
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§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/222.html
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/222.html
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/229.html
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 277 BGB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/277.html
Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit...