192 Ergebnisse für: gutglã¤ubiger
-
§ 1244 BGB Gutgläubiger Erwerb - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1244.html
Wird eine Sache als Pfand veräuÃert, ohne dass dem VeräuÃerer ein Pfandrecht zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die RechtmäÃigkeit der...
-
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/935.html
(1) 1 Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst...
-
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
(1) 1 Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst...
-
Der frühe Bergbau an der Ruhr - Zeche Gutglück
http://www.ruhrkohlenrevier.de/ob1453.html
Daten zur Geschichte der Zeche Gutglück in Hattingen-Niederwenigern
-
§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
-
§ 933 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/933.html
Gehört eine nach § 930 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem VeräuÃerer übergeben wird, es sei...
-
§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
-
§ 933 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/933.html
Gehört eine nach § 930 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem VeräuÃerer übergeben wird, es sei...
-
§ 1208 BGB Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1208.html
1 Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zur Zeit des Erwerbs des...
-
§ 934 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/934.html
Gehört eine nach § 931 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber, wenn der VeräuÃerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der...