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Kapitalanlagegesellschaften175 Ergebnisse für: kapitalanlagegesellschaft
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Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
http://www.langfrist.de/aufsichtsrat.html
Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV ist eine nach deutschem Recht gegründete und in Bonn-Bad Godesberg ansässige Kapitalanlagegesellschaft.
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Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
http://langfrist.de/aufsichtsrat.html
Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV ist eine nach deutschem Recht gegründete und in Bonn-Bad Godesberg ansässige Kapitalanlagegesellschaft.
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SZON - Hintergrund: Der Vorstand der BayernLB
https://web.archive.org/web/20090228160906/http://www.szon.de/news/wirtschaft/aktuell/200810240716.html?SZONSID=1acbdf0c8cba84f7
Hintergrund: Der Vorstand der BayernLB
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SZON - Hintergrund: Der Vorstand der BayernLB
https://web.archive.org/web/20090228160906/http://www.szon.de/news/wirtschaft/aktuell/200810240716.html?SZONSID=1acbdf0c8cba84f7dcf8596e9b1b9cd3
Hintergrund: Der Vorstand der BayernLB
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§ 59 InvG Leerverkäufe Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvG+2003&a=59
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger keine Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47, 48 und 50 verkaufen, wenn die jeweiligen Vermögensgegenstände im Zeitpunkt des
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SZON - Märklin bekommt neuen Geschäftsführer
https://web.archive.org/web/20091109215023/http://www.szon.de/news/wirtschaft/aktuell/200901091421.html
Märklin bekommt neuen Geschäftsführer
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§ 9 InvG Allgemeine Verhaltensregeln Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=9
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat die Investmentvermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger oder Aktionäre einer von ihr verwalteten Investmentaktiengesellschaft zu verwalten. Sie
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Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.bvi.de/regulierung/kapitalanlagegesetzbuch
Das KAGB ist die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. Der BVI bietet hier umfangreiche Informationen zum Thema.
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§ 41 InvG Kosten und Kostentransparenz Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=41
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat in den Vertragsbedingungen anzugeben, nach welcher Methode, in welcher Höhe und auf Grund welcher Berechnung die Vergütungen und Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an sie, die Depotbank und
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§ 63 InvG Wertpapierindex-Sondervermögen Investmentgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6331/a87901.htm
(1) Abweichend zu der in § 60 bestimmten Grenze darf die Kapitalanlagegesellschaft bis zu 20 Prozent des Wertes des Wertpapierindex-Sondervermögens in Wertpapieren eines Ausstellers (Schuldner) anlegen, wenn nach den Vertragsbedingungen die