109 Ergebnisse für: rechtsverlust
-
§ 951 BGB Entschädigung für Rechtsverlust - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/951.html
(1) 1 Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt,...
-
§ 951 BGB Entschädigung für Rechtsverlust - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/951.html
(1) 1 Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt,...
-
§ 44 WpHG Rechtsverlust - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/wphg/44.html
(1) 1 Rechte aus Aktien, die einem Meldepflichtigen gehören oder aus denen ihm Stimmrechte gemäà § 34 zugerechnet werden, bestehen nicht für die Zeit, für...
-
§ 951 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__951.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 33 bis 47 WpHG Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33-47
§§ 33 bis 47 WpHG Wertpapierhandelsgesetz
-
§ 194 BauGB Verkehrswert Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=194
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
-
§ 946 BGB Verbindung mit einem Grundstück - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/946.html
Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum...
-
§ 950 BGB Verarbeitung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/950.html
(1) 1 Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern...
-
§ 947 BGB Verbindung mit beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/947.html
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen...
-
§ 948 BGB Vermischung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/948.html
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt oder vermengt, so findet die Vorschrift des § 947 entsprechende Anwendung. (2) Der...