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Schwangerschaftskonfliktgesetzes60 Ergebnisse für: schwangerschaftskonfliktgesetz
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§§ 25 bis 34 SchKG Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=25-34
§§ 25 bis 34 SchKG Schwangerschaftskonfliktgesetz
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Fassung § 2 SchKG a.F. bis 01.01.2012 (geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG+31.12.2011&a=2
Text § 2 SchKG a.F. Schwangerschaftskonfliktgesetz in der Fassung vom 01.01.2012 (geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975)
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BMFSFJ - Schwangerschaftskonfliktgesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=70182.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 31 SchKG Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=31
(1) Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das vertraulich geborene Kind das Recht, den beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrten Herkunftsnachweis einzusehen oder Kopien zu verlangen (Einsichtsrecht). (2) Die Mutter
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§ 27 SchKG Umgang mit dem Herkunftsnachweis Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=27
(1) Die Beratungsstelle übersendet den Umschlag mit dem Herkunftsnachweis an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur sicheren Verwahrung, sobald sie Kenntnis von der Geburt des Kindes erlangt hat. (2) Das Bundesamt
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§ 26 SchKG Das Verfahren der vertraulichen Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=26
(1) Wünscht die Schwangere eine vertrauliche Geburt, wählt sie 1. einen Vor- und einen Familiennamen, unter dem sie im Verfahren der vertraulichen Geburt handelt (Pseudonym), und 2. je einen oder mehrere weibliche und einen oder mehrere
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§ 25 SchKG Beratung zur vertraulichen Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=25
(1) Eine nach § 2 Absatz 4 beratene Schwangere, die ihre Identität nicht preisgeben möchte, ist darüber zu informieren, dass eine vertrauliche Geburt möglich ist. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere
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SchKG - Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 SchKG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 219 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219.html
Keine Beschreibung vorhanden.