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Strahlenschutzgesetz77 Ergebnisse für: strahlenschutzgesetzes
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§ 131 StrlSchG Beruflicher Strahlenschutz Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=131
(1) Erfordert das Ergebnis der Abschätzung nach § 130 Absatz 3 die Einhaltung von Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes, so hat der zur Abschätzung Verpflichtete 1. geeignete Maßnahmen zu treffen, um unter
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§ 80 StrlSchG Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=80
(1) Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der Summe der effektiven Dosen 1 Millisievert im Kalenderjahr durch Expositionen aus 1. genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten nach diesem Gesetz oder dem
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§ 5 StrlSchG Sonstige Begriffsbestimmungen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=5
(1) Abfälle Alle Stoffe und Gegenstände, die Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich der Abfälle, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 oder 7 bis 15 des
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§ 5 StrlSchG Sonstige Begriffsbestimmungen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Strahlenschutzgesetz&a=5
(1) Abfälle Alle Stoffe und Gegenstände, die Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich der Abfälle, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 oder 7 bis 15 des
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§ 78 StrlSchG Grenzwerte für beruflich exponierte Personen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=78
(1) Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt für beruflich exponierte Personen 20 Millisievert im Kalenderjahr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen,
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§ 14 StrlSchG Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Strahlenschutzgesetz+%E2%80%93+StrlSchG&a=14
(1) Die Genehmigung für eine Tätigkeit nach § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 4 im Zusammenhang mit der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen wird nur erteilt, wenn neben dem Vorliegen der jeweiligen
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§ 9 AtG Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AtG&a=9
(1) Wer Kernbrennstoffe außerhalb von Anlagen der in § 7 bezeichneten Art bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, bedarf der Genehmigung. Einer Genehmigung bedarf ferner, wer von dem in der Genehmigungsurkunde festgelegten Verfahren
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§ 115 StrlSchG Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=115
(1) Verantwortlich für die Unterrichtung, Aus- und Fortbildung ihrer eigenen Einsatzkräfte sind 1. die Strahlenschutzverantwortlichen, 2. die Behörden, die gemäß den Notfallplänen des Bundes und der Länder für
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§ 52 StrlSchV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__52.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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StrlSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.