9 Ergebnisse für: triebfahrzeugführerscheinverordnung
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TfV Triebfahrzeugführerscheinverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Triebfahrzeugf%C3%BChrerscheinverordnung+(TfV)&f=1
TfV Triebfahrzeugführerscheinverordnung
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TfV Triebfahrzeugführerscheinverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TfV&f=1
TfV Triebfahrzeugführerscheinverordnung
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EBA - Eisenbahn-Bundesamt: Die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland
http://www.eba.bund.de
Das EBA beaufsichtigt mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnen in Deutschland und kümmert sich um die Fahrgastrechte von Bahn-, Schiffs- und Busreisenden.
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Artikel 2 9. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Neunte Verordnung zur Änderung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2105&a=2
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 518 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 3 Absatz 1 Nummer 2
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Artikel 2 9. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Neunte Verordnung zur Änderung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2105&a=2
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 518 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 3 Absatz 1 Nummer 2
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EBA - Eisenbahn-Bundesamt: Die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland
http://www.eisenbahn-bundesamt.de
Das EBA beaufsichtigt mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnen in Deutschland und kümmert sich um die Fahrgastrechte von Bahn-, Schiffs- und Busreisenden.
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EBA - Eisenbahn-Bundesamt: Die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland
https://www.eba.bund.de/
Das EBA beaufsichtigt mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnen in Deutschland und kümmert sich um die Fahrgastrechte von Bahn-, Schiffs- und Busreisenden.
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Aktuell-2015: 9. Streik: Deutsche Bahn will nur noch schlichten
http://www.gdl.de/Aktuell-2015/Pressemitteilung-1431958031
Seit fast einem Jahr versucht die Deutsche Bahn die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit allen Mitteln in die Tarifeinheit zu zwingen. Die GDL hat jedoch das grundgesetzlich verbriefte Recht und nimmt es auch in Anspruch, um für ihre Mitglieder…
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§ 28 AEG Ordnungswidrigkeiten Allgemeines Eisenbahngesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1752/a25147.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 1a. ohne Unternehmensgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Satz 1