Meintest du:
Versicherungspflicht378 Ergebnisse für: versicherungspflichtig
-
§ 5 SGB V Versicherungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html
(1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. Personen...
-
§ 226 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/226.html
(1) 1 Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt 1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen...
-
§ 5 SGB V Versicherungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/sgb_v/5.html
(1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. Personen...
-
§ 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=190
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds. (2) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet. (3)
-
§ 249 SGB V Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/249.html
(1) 1 Beschäftigte, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 13 versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu...
-
§ 315 SGB V Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=315
(1) Personen, die weder 1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind, 2. über eine private Krankheitsvollversicherung verfügen, 3. einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt
-
§ 4 KVLG 1989 Befreiung von der Versicherungspflicht Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KVLG%2B1989&a=4
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht nach § 2 befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. durch seine Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, wenn der Wirtschaftswert (§ 40 Abs. 1 und 3) seines landwirtschaftlichen
-
§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KVLG%2B1989&a=2
(1) In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig 1. Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht (landwirtschaftliche Unternehmer), deren
-
§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=8
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7, 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5
-
§ 7 SGB VI Freiwillige Versicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=7
(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. (2) Nach