603 Ergebnisse für: 2dies
-
§§ 59 bis 62 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=59-62
§§ 59 bis 62 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
-
§§ 652 bis 655 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=652-655
§§ 652 bis 655 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 16 OWiG Rechtfertigender Notstand - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/owig/16.html
1 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um...
-
§ 126 BBG Verwaltungsrechtsweg - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BBG/126.html
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem...
-
§ 17 BEEG Urlaub Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BEEG&a=17
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder
-
§ 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=9
(1) Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen wegen oder unter Berücksichtigung einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung beantragt oder erbracht, prüft dieser unabhängig von der Entscheidung über diese
-
§ 15b EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 652 BGB Entstehung des Lohnanspruchs - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/652.html
(1) 1 Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur...
-
§§ 765 bis 778 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=765-778
§§ 765 bis 778 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 65 UrhG Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/65.html
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8 ) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. (2) Bei Filmwerken und...