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§ 33 LuftVO Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=33
Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §§ 28 bis 32. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit
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Anlage 5 LuftVO (zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=Anlage+5
Klassen Art der Flüge *) Höchstgeschwindigkeit **) ***) Sprechfunkverkehr Flugverkehrskontrollfreigabe Mindestwetterbedingungen für Flüge nach Sichtflugregeln **) A IFR nicht vorgeschrieben dauernde Hörbereitschaft erforderlich
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§ 6 LuftVO Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
http://www.buzer.de/gesetz/3772/a53040.htm
(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch
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§ 6 LuftVO Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=6
(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch
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§ 8 LuftVO Kunstflug Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=8
(1) Kunstflüge dürfen nur bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, und nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeugs ausgeführt werden. Kunstflüge mit
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§ 25 LuftVO Flugplanabgabe Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=25
(1) Der Luftfahrzeugführer hat der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle einen Flugplan zu übermitteln für 1. Flüge, die nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden; 2. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht, soweit
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§§ 6, 8 LuftVO Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=6,8
§§ 6, 8 LuftVO Luftverkehrs-Ordnung
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§ 28 LuftVO Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=28
(1) Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen der Klassen B bis G sind so durchzuführen, daß die in Anlage 5 enthaltenen jeweiligen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. Flugsicht ist
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§ 37 LuftVO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__37.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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LuftVO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/
Keine Beschreibung vorhanden.