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Bundeswahlgesetz213 Ergebnisse für: bundeswahlgesetzes
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§ 1 BWahlG Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze Bundeswahlgesetz
https://dejure.org/gesetze/BWahlG/1.html
(1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den
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BGVerhG Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zu+bereichsspezifischen+Regelungen+der+Gesichtsverh%C3%BCllung+und+zur+%C3%84nderung+weiterer+dienstrechtlicher+Vorschriften&f=1
BGVerhG Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
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Fassungen Anlage BWahlG Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/33/al292.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von Anlage BWahlG Bundeswahlgesetz
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BWO - Bundeswahlordnung
http://bundesrecht.juris.de/bwo_1985/BJNR017690985.html#BJNR017690985BJNG000203377
Keine Beschreibung vorhanden.
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BWO - Bundeswahlordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/BJNR017690985.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 EuWO Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=15
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung, 2. auf
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§ 18 AbgG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__18.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGVerhG Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zu+bereichsspezifischen+Regelungen+der+Gesichtsverh%C3%BCllung+und+zur+%C3%84nderung+weiter
BGVerhG Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
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BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+Abk%C3%BCrzung+von+Fristen+im+Bundeswahlgesetz+f%C3%BCr+die+Wahl+zum+16.+
BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
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Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1255&a=1
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die