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Bundeswahlgesetz213 Ergebnisse für: bundeswahlgesetzes
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§ 28 BWO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__28.html
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-068.html
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BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+Abk%C3%BCrzung+von+Fristen+im+Bundeswahlgesetz+f%C3%BCr+die+Wahl+zum+16.+Deutschen+Bundestag&f=1
BTWahlFrAbkV Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
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§ 1 AbgG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__1.html
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Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1255&a=1
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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§ 96a BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/96a.html
(1) Beschwerdeberechtigt sind Vereinigungen und Parteien, denen die Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei nach § 18 Absatz 4 des...
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Wahlen - Bundestagswahl
https://web.archive.org/web/20090910081340/http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisverwaltung/bereiche/zentral_rechtsabt/04_Bundestagswahl.shtml
Der/Die Fachbereich/Abteilung, Kreis GroÃ-Gerau, informiert zu aufgabe1, aufgabe2 ...
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§ 10 EuWO Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=10
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1
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§ 10 BWO Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=10
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs - Kontrolle von Wahlfehlern erst im nachfolgenden Wahlprüfungsverfahren
https://www.bverfg.de/entscheidungen/qk20090824_2bvq005009.html
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