113 Ergebnisse für: zahlungsdiensten

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html

    (1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...

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    http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html

    (1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=20,21

    §§ 20, 21 KWG Kreditwesengesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag+2009&a=1

    (1) Zahlungsdienstleister sind 1. die Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=Anlage+3

    Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften

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    http://www.bank-verlag.de

    Der Bank-Verlag bietet als IT-Dienstleister privater Banken zahlreiche Lösungen für bargeldloses Bezahlen, IT-Sicherheit und Electronic Banking. Zudem unterstützen wir Sie bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

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    http://www.bank-verlag-medien.de

    Der Bank-Verlag bietet als IT-Dienstleister privater Banken zahlreiche Lösungen für bargeldloses Bezahlen, IT-Sicherheit und Electronic Banking. Zudem unterstützen wir Sie bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

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    http://www.bank-verlag.de/

    Der Bank-Verlag bietet als IT-Dienstleister privater Banken zahlreiche Lösungen für bargeldloses Bezahlen, IT-Sicherheit und Electronic Banking. Zudem unterstützen wir Sie bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675-676c

    §§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch

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    http://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

    1 Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen...



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