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Bundeswahlgesetz213 Ergebnisse für: bundeswahlgesetzes
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19. BWahlGÄndG Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/9944/index.htm
19. BWahlGÄndG Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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22. BWahlGÄndG Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/10627/index.htm
22. BWahlGÄndG Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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19. BWahlGÄndG Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Neunzehntes+Gesetz+zur+%C3%84nderung+des+Bundeswahlgesetzes&f=1
19. BWahlGÄndG Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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22. BWahlGÄndG Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Zweiundzwanzigstes+Gesetz+zur+%C3%84nderung+des+Bundeswahlgesetzes&f=1
22. BWahlGÄndG Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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20. BWahlGÄndG Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/10133/index.htm
20. BWahlGÄndG Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=262642&docClass=NEWS&site=NJW&from=njw.root
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - BVerfG: Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, verfassungswidrig
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Artikel 9 10. ZustAnpV Änderung des Bundeswahlgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=9
(111-1) In § 35 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, werden
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Artikel 9 10. ZustAnpV Änderung des Bundeswahlgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=9
(111-1) In § 35 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, werden
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Deutscher Bundestag - Wahlkampfkostenerstattung
https://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/W/wahlk_kost_erst/246396
Während die staatliche Parteienfinanzierung im Parteiengesetz geregelt ist, gilt für unabhängige Wahlkreisbewerber die Regelung des Paragrafen 49b des Bundeswahlgesetzes. Danach erhalten Direktkandidaten, die von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden und…
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Das neue Wahlrecht und die Krux mit den Überhangmandaten | bpb
http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/163311/das-neue-wahlrecht?p=all
Der Bundestag hat sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt. Die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes schafft die bisherigen Verzerrungen im Wahlrecht ab, sie könnte aber auch zu einer Vergrößerung des Bundestages führen. Alternativen hätte es durchaus ge